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Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Detmold
Dr.med.dent. Undine Bochtler
Tel.: (05231) 39 05 90
E-Mail: undine.bochtler@t-online.de

Unsere Zahnarztpraxis finden Sie in Detmold auf der Arminstraße 25.
Unsere Praxis ist barrierefrei ausgestattet.

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Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Detmold

Dr.med.dent. Undine Bochtler


Arminstr. 25
32756 Detmold
Tel.: (05231) 39 05 90
E-Mail: undine.bochtler@t-online.de


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Gesundheitsnews



Gesund beginnt im Mund – Superkraft Spucke
Speichel und seine Bedeutung

„Igitt!!“ – Das ist womöglich die erste Reaktion vieler Menschen, wenn sie die Wörter Speichel oder Spucke hören.

Mit dem Tag der Zahngesundheit 2025 möchten wir das ändern. Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – Superkraft Spucke“ verfolgt der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit dieses Jahr das Ziel, die Wertschätzung für diese so wichtige Flüssigkeit in unserer Mundhöhle zu steigern. Denn: Speichel trägt nicht nur maßgeblich zur oralen Gesundheit bei, er spielt darüber hinaus eine wichtige Rolle für die Allgemeingesundheit, etwa indem er uns vor Krankheitserregern schützt, den Blutdruck reguliert oder als Grundlage für zahlreiche diagnostische Untersuchungen dient.

In den kommenden Monaten bis zum Tag der Zahngesundheit, der jährlich am 25. September stattfindet, werfen wir ein Schlaglicht auf die Bedeutung und die Aufgaben des Speichels für unsere Gesundheit aus zahnmedizinischer und medizinischer Sicht. Spucke ist die erste Verteidigungslinie unseres Immunsystems. Und alltägliche Dinge wie Sprechen, Essen oder Trinken sind ohne Speichel nur schwer möglich. Menschen, die unter Mundtrockenheit leiden, sind in ihrer Lebensqualität stark eingeschränkt. Außerdem setzt Spucke ihre Superkräfte rund um die Uhr ein, um den Mundraum zu reinigen und die Zähne gegen Karies zu schützen. Die Remineralisation – das heißt, die immer wieder nötige Härtung – des Zahnschmelzes könnte beispielsweise ohne sie nicht stattfinden.

Welche weiteren nützlichen Eigenschaften Speichel für unser Wohlbefinden hat und wie wir ihn in jedem Lebensalter hegen und pflegen können, machen wir in den nächsten Monaten bis zum 25. September zum Thema auf unseren Social-Media-Kanälen X und Instagram.
Schauen Sie vorbei!

Das ändert sich 2025 beim Zahnarzt
Amalgamverbot ab dem 1. Januar 2025

Die wichtigste Änderung im Bereich der Zahnmedizin im laufenden Jahr ist das Amalgamverbot. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union ein Verbot für Zahnfüllungen aus Amalgam. Das Verbot wurde erlassen, um in der Zahnmedizin den Weg für Alternativen zu den quecksilberhaltigen Füllungen frei zu machen.

Rückgang von Amalgamfüllungen in Deutschland Laut Angaben der Bundeszahnärztekammer ist der Anteil an Amalgamfüllungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. In den alten Bundesländern lag er in 2023 bei rund 4,1 Prozent, in den neuen Bundesländern bei etwa 1,5 Prozent. Im April 2024 bestand nur noch jede 33. Zahnfüllung aus dem quecksilberhaltigen Amalgam.

Abbau von Gesundheitsrisiken Das Tragen von Amalgamfüllungen selbst ist nur mit geringen Gesundheitsrisiken verbunden. Die Gefahr von Quecksilbervergiftungen liegt in der Verarbeitung, denn beim Einsetzen und Entfernen von Amalgamfüllungen werden Dämpfe des Schwermetalls freigesetzt, die für den menschlichen Organismus besonders schädlich sind, wenn sie eingeatmet werden.

Ausnahmen und Übergangsfristen Die neue Regelung betrifft nicht alle EU-Länder. Wo alternative Materialien für Zahnfüllungen von den Krankenkassen nicht ausreichend erstattet werden, ist die Verwendung von Amalgam noch bis zum 30. Juni 2026 gestattet. Bis Ende des Jahres 2029 muss die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat einen Bericht vorlegen, ob eine Weiterführung dieser Ausnahmen gestattet werden kann.

Zahnärzte können in Ausnahmefällen zudem entscheiden, ob eine Behandlung mit Amalgam trotz des Verbots weiterhin notwendig ist. Maßgeblich ist dafür die individuelle Situation von Patientinnen und Patienten, zum Beispiel wenn bestimmte Allergien vorliegen.

Alternativen zu Amalgam Für gesetzlich Versicherte in Deutschland kommen ab 2025 als kostenfreie Alternativen zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff - sogenannte Komposite - zum Einsatz, und zwar sowohl für Frontzähne als auch für Seitenzähne. Sie haben sich in der Praxis vor allem für Schwangere, stillende Mütter und Kinder unter 15 Jahren bewährt und waren für diese bereits seit 2018 eine gängige Kassenleistung. Diese spezielle Leistung entfällt ab dem 1. Januar 2025. Vorhandene Amalgamfüllungen, die vollständig intakt sind, müssen allerdings nicht entfernt werden, da sie laut Angaben von Wissenschaftlern keine Gefahr darstellen.

Kritik am Amalgamverbot Kompositfüllungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind nicht so widerstandsfähig und lange haltbar wie Amalgamfüllungen. Besseres Material steht für gesetzlich Versicherte nur bei eigener Zuzahlung zur Verfügung. Deshalb wurde von verschiedenen Seiten kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen damit konfrontiert werden, dass ihre Füllungen in Zukunft schneller defekt sein werden und häufiger einer Erneuerung bedürfen.

Rauchen schadet der Mundgesundheit
Neuer Infoflyer für Raucherinnen und Raucher

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) informieren mit einem neuen Flyer gemeinsam zum Thema „Rauchen und Mundgesundheit“. Der Flyer zeigt Raucherinnen und Rauchern die Risiken für ihre Mundgesundheit und die Vorteile des Nichtrauchens auf. Außerdem enthält er hilfreiche Informationen zu einem Rauchstopp. Raucherinnen und Raucher können den Flyer online beim DKFZ und der BZÄK abrufen.

Die Mundhöhle ist ein Tor zum Körper. Der Rauch jeder einzelnen Zigarette – und damit auch die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe – passiert dieses Tor, lagert sich auf Zähnen, Zunge und Mundschleimhaut ab und hat dadurch großen Einfluss auf die Mundgesundheit. Viele Erkrankungen im Mundraum treten bei Rauchenden häufiger auf und zahnärztliche Behandlungen sind deutlich weniger erfolgreich. „So haben Raucherinnen und Raucher ein bis zu sechsfach erhöhtes Erkrankungsrisiko für Krebs im Mundraum und sie leiden wesentlich häufiger unter entzündlichen Veränderungen des Zahnhalteapparates, an sogenannten Parodontalerkrankungen“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Kurz gesagt: Rauchen schadet der Mundgesundheit!“

Nach einem Rauchstopp gehen Zahnverfärbungen deutlich zurück. Geschmacks- und Geruchssinn verbessern sich und bestehender Mundgeruch nimmt ab. Das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnverlust sinkt deutlich. Rauchfrei heilen Wunden im Mund besser und Implantate heilen erfolgreicher in den Kiefer ein. „Wer mit dem Rauchen aufhört, senkt das Risiko, an Mundkrebs zu erkranken“, sagt Prof. Dr. Ute Mons, Leiterin der Abteilung Primäre Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums. „Nach fünf rauchfreien Jahren hat es sich halbiert.“ Rauchstopp lohnt sich!

Mit dem Rauchen aufzuhören, verbessert nicht nur die Mundgesundheit, sondern erhöht die Lebensqualität und senkt das Risiko für verschiedene Krebsarten, vor allem Lungenkrebs, Herz-Kreislauferkrankungen und eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Exrauchende fühlen sich körperlich insgesamt wohler und leistungsfähiger.

Der Infoflyer ist online abrufbar unter „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Infografiken_und_Faltblaetter/2024_Faltblatt_Rauchfrei-fuer-Ihre-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf

Ausführliche Informationen zu Rauchen und Mundgesundheit finden Sie unter: https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/FzR/FzR_2024_Rauchen-und-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/praevention/rauchen-und-mundgesundheit.html